Für Väterrecht wird öffentlich gestritten,
Doch Mutterrecht scheint individuell;
um Unterhalt muss Frau noch immer bitten,
zwar rechtlich garantiert, doch hängt der Quell
Der Unterhaltszahlung ab von dem Gelde,
das Mann als Arbeitnehmer wo verdient –
und die Sozialämter sollten in Bälde
den Mann belangen, der sich frech erkühnt,
den Unterhalt bei ihnen abzuladen –
darauf vertrauend, dass ihm nichts passiert,
wenn er verursacht öffentlichen Schaden
beim Steuerzahler, der davon nichts spürt.

Wenn Väter ihren Unterhalt nicht leisten
und Ämter der Kommune diese Pflicht
in Stellvertretung zahlen für die meisten
Zahlungsunwill´gen, die auch zahlen nicht,
wenn wird gelieh´nes Geld zurückgefordert,
und frech behaupten, dass sie nicht das Geld,
zur Zahlung haben, wird oft nicht geordert
gerichtlich Prüfung, ob sich´s so verhält.

Praktisch benachteilt ist indes die Mutter,
die immer nur erhält, was durch Hartz IV
ihr zugewiesen, um davon das Futter
und Kleidung zu bezahlen nach Gebühr.
Der Mann braucht sein Gehalt nicht offenlegen,
solang er brav an das Sozialamt zahlt;
und auch wenn nicht, steht immer sie im Regen –
ein Rechtstitel, mit dem der Staat nur prahlt.

Denn häufig sind die Ämter überlastet
und prüfen nicht die echten Einkünft´ nach,
so dass die Väter bleiben oft unangetastet
und Ansprüche der Mütter liegen brach!
Dass Mütter stets das Armutsrisiko
neben der Sorge für die Kinder tragen,
ist unerträglich, denn das wäre so,
als würd man nur nach Recht, doch nicht nach Praxis fragen!

Zwar ist Recht haben und bekommen nicht das Gleiche,
doch grad die Frauen trifft´s in dem Bereich:
es scheint, dass Mann ganz oft aus Zahlungspflicht sich schleiche,
wenn die Geburt nicht Rechtsfolg´ auslöst gleich:
Eine Kontroll, ob Vater zahlungswillig
oder steht in privater Insolvenz –
Beweispflicht lieg´ beim Vater, der auch billig
so lang mit Straf´ bedroht mit Vehemenz,
so lang er seine Einkünft nicht dem Amt erklärt
und so das Strafverfolgungsrisiko abwehrt.
So wäre gleich verteilt Verantwortung
und mehr verwirklicht Gleichberechtigung!